In dieser Beziehung können andere öffentliche Finanzierungsinstrumente zielgerichteter und genauer eingesetzt werden (siehe Abschnitt 3). Im Bereich der Weiterbildung wäre vor allem der Ausbildungsstand der entscheidende Faktor, um die Zielgruppen zu definieren und es dürfte sich als schwierig erweisen (wenn auch nicht unmöglich) die Besteuerung vom formalen Ausbildungsstand der steuerpflichtigen Person abhängig zu machen.