Die Anreizwirkung kann bei einer Steuerentlastung von Weiterbildungskosten schlecht gesteuert werden, weil für die Abzugsberechtigung i.d.R. nur Kriterien herangezogen werden dürfen, die im Steuersystem eine unterschiedliche Behandlung der Steuersubjekte erlauben, d.h. Einkommen, Unterstützungspflichten oder Familienstand. Diese Kriterien sind jedoch wenig geeignet, um im Bereich der Weiterbildungsbeteiligung eine sinnvolle Steuerung der öffentlichen Ausgaben zu bewirken. In dieser Beziehung können andere öffentliche Finanzierungsinstrumente zielgerichteter und genauer eingesetzt werden (siehe Abschnitt 3).