Oder dass ein zusätzlicher Anreiz dafür entsteht, dass Aufwendungen, die bislang durch Arbeitgeber bezahlt wurden, nun auf die Mitarbeitenden überwälzt werden.17 e) Die Anreizwirkung kann bei einer Steuerentlastung von Weiterbildungskosten schlecht gesteuert werden, weil für die Abzugsberechtigung i.d.R. nur Kriterien herangezogen werden dürfen, die im Steuersystem eine unterschiedliche Behandlung der Steuersubjekte erlauben, d.h. Einkommen, Unterstützungspflichten oder Familienstand.