d) Anreizwirkungen können auch Verteilungswirkungen provozieren, die nicht immer beabsichtigt oder erwünscht sind. Denkbar sind bei grosszügiger Abzugsfähigkeit, dass kostenintensive Weiterbildungsformen zulasten kostengünstiger Formen (bspw. on-the-job Training) zusätzlich gefördert werden. Oder dass ein zusätzlicher Anreiz dafür entsteht, dass Aufwendungen, die bislang durch Arbeitgeber bezahlt wurden, nun auf die Mitarbeitenden überwälzt werden.17 e)