Daher ist das Verhältnis zwischen dem additiven Effekt der zusätzlich ausgelösten Weiterbildungsnachfrage und dem Mitnahmeeffekt entscheidend für die Beurteilung der Effizienz der Massnahme. Im Fall einer Steuerentlastung bei Weiterbildungskosten wird generell von einem relativ grossen Mitnahmeeffekt ausgegangen. Aufgrund der spärlichen empirischen Evidenz, aber auch theoretischer Überlegungen, muss man gar von einem Mitnahmeeffekt in der Höhe von praktisch 100% ausgehen.