c) Die Entlastung würde auf allen Weiterbildungsaktivitäten eintreten, d.h. auch jenen, deren Finanzierung die Privaten auch ohne Entlastung bezahlt hätten. Diese Subventionierung von Aktivitäten, die auch ohne staatliche Hilfe gemacht worden wären, muss man unter so genannten „Mitnahmeeffekten“ abbuchen. Es gibt praktisch keine staatlichen Massnahmen, bei denen es nicht zu Mitnahmeeffekten kommt. Daher ist das Verhältnis zwischen dem additiven Effekt der zusätzlich ausgelösten Weiterbildungsnachfrage und dem Mitnahmeeffekt entscheidend für die Beurteilung der Effizienz der Massnahme.