Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass die Kosten durch die retrospektive Entlastung (siehe 1.) vorfinanziert werden müssen. Im Fall von Kreditrestriktionen bei Haushalten mit tiefen Einkommen wird deshalb die ungleiche Wirkung der Anreize noch verstärkt, womit zu erwarten wäre, dass, falls tatsächlich überhaupt eine Anreizwirkung von der Kostenentlastung ausgeht, diese mit Sicherheit die Ungleichheit der Weiterbildungsbeteiligungsquoten weiter verstärkt (siehe auch Wolter et al. 2003, S.36).