b) Aufgrund der Tatsache (siehe 2.2.), dass die Entlastung mit steigendem Einkommen ebenfalls steigt, wird sich die Anreizwirkung, wenn überhaupt, eher bei Personen mit schon hohem Einkommen entfalten. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass die Kosten durch die retrospektive Entlastung (siehe 1.) vorfinanziert werden müssen.