16 Etwas anders sieht es mit der steuerlichen Begünstigung von Weiterbildungssparen (ILA = Individual Learning Accounts) aus. Aus der Optik der steuerlichen Behandlung betrachtet ist diese Form der steuerlichen Entlastung der Weiterbildungsausgaben zwar äquivalent mit der Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen. Dadurch aber, dass hier das Ansparen von Geld steuerlich begünstigt wird, das später für Weiterbildungsaktivitäten gebraucht werden kann, geht von der steuerlichen Entlastung eher eine Anreizwirkung aus und zudem ist zu erwarten, dass der Mitnahmeeffekt (siehe Punkt c) hiermit auch geringer ausfallen dürfte. Weiterbildungskonten gibt es