Dies wird in der Realität vor allem davon abhängen, an welchem Punkt der Progression der Steuerzahlende sich vor und nach dem Abzug der Weiterbildungskosten befindet. Wenn sich aber die progressive Wirkung der Besteuerung der Erträge und die regressive Wirkung beim Abzug der Kosten praktisch aufheben, dann hätte man die gleiche Wirkung auch in einem System erreichen können, welches keine Abzugsfähigkeit und dafür keine Steuerprogression kennt.