Da sie dadurch ein kleineres Einkommen erzielen, ist auch der schliesslich von den Steuern abgezogene Teil der Weiterbildungskosten netto tiefer als bei Personen, die bspw. die Weiterbildung in der Arbeitszeit machen können. Die steuerliche Abzugsfähigkeit würde demnach Personen in unterschiedlichem Erwerbsumfeld ganz unterschiedlich begünstigen, ohne dass es dafür eine ökonomische Rationalität gäbe.