aber durch die Weiterbildung wieder in den Arbeitsmarkt integrieren möchte (bspw. Wiedereinsteigerinnen). Wenn diese Personen aber zurzeit nicht erwerbstätig sind, dann würde ihnen eine Steuerabzugsfähigkeit nichts nützen. Ähnlich ist es mit Personen, die sich in einer Weiterbildung befinden, welche sehr zeitintensiv ist und die deshalb ihre Erwerbstätigkeit einschränkt. Da sie dadurch ein kleineres Einkommen erzielen, ist auch der schliesslich von den Steuern abgezogene Teil der Weiterbildungskosten netto tiefer als bei Personen, die bspw. die Weiterbildung in der Arbeitszeit machen können.