Wenn die steuerliche Abzugsfähigkeit der Weiterbildungskosten die Kosten der Weiterbildung insgesamt senkt, da nur noch die Nettoerträge und nicht mehr der Bruttoertrag besteuert wird, wäre grundsätzlich zu erwarten, dass die Nachfrage nach Weiterbildung durch das Senken der Kosten steigt. Hierzu sind jedoch sechs Bemerkungen zu machen: