Bei der Abzugsfähigkeit kommt es darauf an, ob die Weiterbildungskosten unbegrenzt, begrenzt in der absoluten Höhe oder begrenzt als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens abzugsfähig gemacht werden können. In der Realität ändern aber die meisten Systemunterschiede trotzdem nichts daran, dass die Abzugsfähigkeit der Kosten der Ausbildung jenen Steuerzahlenden die grösste Kostenreduktion ermöglichen, die sich heute schon am ehesten an Weiterbildung beteiligen (siehe bspw. OECD 2004b, S. 15), während die bildungsfernen Schichten davon wenig profitieren dürften.14 2.3. Abzugsfähigkeit und die Anreizwirkung auf Weiterbildungsaktivitäten