Zweitens führt die Progression dazu, dass der Grenzsteuersatz und somit die tatsächliche Abzugswirkung für höhere Einkommen viel höher ausfällt.13 Natürlich hängt die Verteilungswirkung zum einen Teil von der Ausgestaltung des Steuersystems und zu einem anderen Teil von der Ausgestaltung der Abzugsfähigkeit ab. Systeme mit tiefer Progression und geringen Freibeträgen entfalten eine geringe Verteilungswirkung et vice versa. Bei der Abzugsfähigkeit kommt es darauf an, ob die Weiterbildungskosten unbegrenzt, begrenzt in der absoluten Höhe oder begrenzt als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens abzugsfähig gemacht werden können.