Zwei Aspekte des Steuersystems führen quasi zwingend dazu, dass die Abzugsfähigkeit von Weiterbildungsausgaben sich ganz unterschiedlich auf die Steuerzahlenden verteilt. Erstens führen Grenzbeträge, unterhalb derer gar keine Steuern bezahlt werden müssen, dazu, dass gewisse Teile der steuerpflichtigen Bevölkerung keine Abzüge geltend machen könnten.12 Zweitens führt die Progression dazu, dass der Grenzsteuersatz und somit die tatsächliche Abzugswirkung für höhere Einkommen viel höher ausfällt.13 Natürlich hängt die Verteilungswirkung zum einen Teil von der Ausgestaltung des Steuersystems und zu einem anderen Teil von der Ausgestaltung der Abzugsfähigkeit ab.