Solches Verhalten mag bspw. bei der Studienfachwahl noch gesellschaftlich erwünscht sein, weil sonst niemand mehr Fächer studieren würde, deren Erträge sehr unsicher sind, bei der Weiterbildung stellt sich die Frage aber wohl doch etwas anders. Ein klassisches rent seeking Problem bei der Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten hätten wir dann, wenn hier bspw. von Vertreter/innen der Weiterbildungsbranche zu Unrecht versucht würde, den Staat dazu zu bringen, in die marktvermittelte Ressourcenallokation einzugreifen.