8 Auf das Gebot der Neutralität wird hier nicht weiter spezifisch eingegangen. Es ist aber so, dass die Nichtabzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten die Neutralität des Steuersystemes durchaus verletzen dürfte, weil bspw. Weiterbildungsausgaben, die durch Unternehmen getätigt werden abzugsfähig sind und jene, die durch Privatpersonen bezahlt werden, nicht oder nur teilweise. 9 Theoretisch müssten zwar die Gewinnsteuern auf Unternehmensgewinnen steigen, wenn die Weiterbildung zu Produktivitätssteigerungen geführt hat, die dem Arbeitnehmer nicht über den Lohn vergütet werden, aber diese Gewinnsteuern werden im Vergleich zu Einkommensteuern relativ klein ausfallen.