Es stellt sich eher die Frage, weshalb Private überhaupt bereit sind, in ihre Weiterbildung zu investieren, wenn sie sich daraus keinen Ertrag versprechen können. Eine mögliche Antwort wäre, dass ein Teil des Ertrags von Weiterbildung konsumptiver Natur ist. Wenn aber Weiterbildung ganz oder teilweise Konsum darstellt, würde die Abzugsfähigkeit der Weiterbildungskosten wiederum das Effizienzgebot des Steuersystems verletzen, weil durch die steuerliche Bevorzugung dieses Konsums eine Verzerrung zugunsten des Konsums von Weiterbildung zustande käme (siehe Alstadsaeter 2003).