Teil des Gewinns bei Weiterbildung bleibt demnach beim Arbeitgeber, was wiederum die Erklärung dafür ist, weshalb sich Arbeitgeber in so grossem Umfang an den Kosten der Weiterbildung beteiligen (empirisch überprüft durch Bassanini & Brunello 2008).8 Dies kann bei einer Abzugsfähigkeit der Weiterbildungskosten insofern ein Problem darstellen, dass es Fälle geben kann, bei denen der Staat praktisch keinen Mehrertrag in Form von Steuern auf der privaten Weiterbildungsinvestition erzielt (weil der Lohn nicht ansteigt), aber trotzdem alle Kosten in Abzug gebracht werden können.9