Können bspw. Weiterbildungsausgaben vom steuerbaren Einkommen nicht in Abzug gebracht werden, während der Ertrag voll besteuert wird, dann wird bei dieser Investition der Bruttoertrag besteuert, während bei anderen Investitionen, bei denen die Kosten in Abzug gebracht werden können, nur der Nettoertrag besteuert wird. Da also bei gewissen Investitionen das Nettoprinzip der Besteuerung verletzt wird, wird dadurch auch das Gebot der Neutralität des Steuersystems verletzt und es entstehen Verzerrungen in Richtung bestimmter Investitionen zulasten anderer Investitionen.