Nun werden Erträge auf Investitionen unter sonst gleichen Bedingungen gleich besteuert, d.h. die durch Weiterbildung verursachten Erträge (höherer Lohn) fallen unter die Besteuerung, die Kosten der Investitionen werden aber je nach Investitionsart unterschiedlich berücksichtigt. Können bspw. Weiterbildungsausgaben vom steuerbaren Einkommen nicht in Abzug gebracht werden, während der Ertrag voll besteuert wird, dann wird bei dieser Investition der Bruttoertrag besteuert, während bei anderen Investitionen, bei denen die Kosten in Abzug gebracht werden können, nur der Nettoertrag besteuert wird.