Der Umstand also, dass Weiterbildung gerade bei schlecht qualifizierten Personen durchaus dazu dienen kann, soziale Kosten zu vermeiden, spricht dafür, dass es zumindest für diese Kategorie von Personen Gründe für die Öffentlichkeit gäbe, private Weiterbildungsanstrengungen staatlich finanziell zu unterstützen (siehe auch OECD 2004a). Ähnliche Überlegungen lassen sich bspw. auch für Personen anstellen, die temporär aus dem Arbeitsmarkt ausgestiegen sind (bspw. wegen einer Familienpause) und deren Wiedereinstieg durch Bildungsmassnahmen ge- und befördert werden kann.