Was auch immer die Gründe dafür sind, dass sich gewisse Personengruppen weniger häufig an Weiterbildung beteiligen als andere, ein staatlicher Eingriff rechtfertigt sich immer erst, wenn Massnahmen zur Anhebung der Weiterbildungsquote auch soziale Erträge generieren. Diese sozialen Erträge können, wie erwähnt, empirisch schlecht belegt werden, hingegen fällt es leichter, soziale Kosten zu belegen, die dann anfallen, wenn sich gewisse Personen (zu) wenig bilden.