Mit anderen Worten dürften in diesem Fall die Darlehen auch nicht zinsfrei an die Weiterbildungsteilnehmer/innen abgegeben werden. Eine staatliche Finanzierung der Bildung ist demnach erst dann gerechtfertigt, wenn das Marktergebnis zu einer suboptimalen Nachfrage nach Bildung führen würde. Positive Externalitäten oder auch soziale Erträge von Bildung begründen vor allem die staatliche Finanzierung der obligatorischen Schule. Weit umstrittener ist die Finanzierung aller nachfolgenden Ausbildungen, da davon ausgegangen wird, dass mit jeder höheren Bildungsstufe vor allem die privaten und weniger die sozialen Erträge von Bildung gesteigert werden.