{"Signatur": "CH_VB_006", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2008-03-27", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_006_150000182_2008-03-27.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000182.pdf?ID=150000182", "Checksum": "e97526973bde4642ab12fa286b6ab727"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000182"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV) 27.03.2008 150000182"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  DFAE, Direction du droit international public 27.03.2008 150000182"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) DFAE Direzione del diritto internazionale pubblico (DDIP) 27.03.2008 150000182"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  DFAE, Direction du droit international public"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) DFAE Direzione del diritto internazionale pubblico (DDIP)"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:17", "Checksum": "e88d25b01e3688f8ed1c08925ead273c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV) 27.03.2008 150000182\n\nGrundsätzlich ist ein Vergleich alternativer Finanzierungsinstrumente für die Weiterbildung auf der\nBasis empirischer Untersuchungen so gut wie unmöglich, da deren Vielfalt und teilweise auch deren\nVerbreitung in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu deren Erforschung stehen. Deshalb ist\nes überflüssig, zu erwähnen, dass solche Instrumente in aller Regel auch ohne vorgängige Tests oder\nAbklärungen eingeführt wurden und dass deshalb auch ex post Evaluationen häufig an der für eine\nEvaluation nicht geeigneten Datenlage scheiterten. Eine im Auftrag der EU in den EU-15 Staaten gemachte Analyse (siehe EIM 2005) erfasste 94 verschiedene Weiterbildungsfinanzierungsinstrumente.\nFür 34 der 94 Instrumente existierten Evaluationen. 22 dieser Evaluationen gelangten zu einer positiven Beurteilung, eigentlich genügte jedoch keine der Evaluationen den drei Standards, die an die Evaluationen hätten gelegt werden müssen (1. Objektive Daten, nicht lediglich subjektive Wertungen, 2.\nBerechnung des Mitnahmeeffektes und der kausal durch das Instrument verursachten zusätzlichen\nWeiterbildungsteilnahme und 3. eine Kosten-Nutzen-Analyse für die eingesetzten Mittel). Lediglich 4\nder untersuchten Instrumente betrafen Steuerabzugsmöglichkeiten bei privaten Weiterbildungskosten,\n24 weitere Instrumente betrafen Subventionen für Arbeitnehmer (bei den Arbeitgebern betrafen 8 Instrumente Steuerabzugsmöglichkeiten und 27 Instrumente Subventionen).\n\nEin Vergleich von Finanzierungsinstrumenten muss sich deshalb mangels wissenschaftlicher Evaluationen auf theoriegestützte Plausibilitätsüberlegungen und Expertenwissen stützen. Diese Grundlage\nwürde wohl für die absolute Beurteilung eines Instrumentes nicht ausreichen, könnte aber unter Einschränkungen für einen ersten relativen Vergleich nützlich sein. Tabelle 1 zeigt anhand von vier Kriterien einen solchen relativen Vergleich für jene drei Finanzierungsformen, die die Arbeitnehmenden im\nZentrum haben.\n\nTabelle 1:\nRelativer Wirkungsvergleich von Weiterbildungsfinanzierungsinstrumenten\n\nInstrument Zielgruppen- Mitnahme-effekt Anreiz-wirkung Administrativer\ngenauigkeit Aufwand\nSteuerabzüge Tief Hoch Tief Tief\nGutscheine18 Hoch Mittel Mittel Tief-Mittel\nWeiterbildungs- Hoch Mittel Hoch Mittel-Hoch\nSparkonten\nILA19\nEigene Darstellung (siehe auch EIM 2005, S. 22)\n\nDie relative Beurteilung der einzelnen Massnahmen sagt noch nichts über deren Tauglichkeit aus.\nDafür müssten für alle Instrumente Kosten-Nutzen-Analysen erstellt werden. Solche sind für alle drei\nerwähnten Typen von Weiterbildungsförderung nicht bekannt und somit kann auch aus der relativ\nguten Beurteilung von Weiterbildungssparkonten nicht geschlossen werden, dass solche eingeführt\nwerden sollten.\nDie Kriterien hängen alle relativ eng zusammen. So kann man beispielsweise durch eine gute Zielgruppenbestimmung die Mitnahmeeffekte limitieren und umgekehrt. Der administrative Aufwand ist\neinerseits durch die Natur des Instrumentes teilweise vorbestimmt, hängt aber andererseits auch davon ab, wie sehr man gewisse unerwünschte Effekte durch administrative Kontrolle verhindern will.\nDabei gibt es einen trade-off, d.h. es gibt i.d.R. einen Punkt, bei dem der administrative Aufwand\ngrösser wird, als der dadurch vermiedene Fehlverbrauch der Mittel. Je enger und spezifischer die\nZielgruppendefinition vorgenommen wird, desto höher wird tendenziell auch der administrative Aufwand ausfallen. Bei den Steuerabzügen wäre der administrative Aufwand grundsätzlich relativ gering,\nweil dieser im Rahmen der normalen Steuerkontrolle anfällt. Bei der Abzugsfähigkeit müssten jedoch\ntrotzdem die Art der Weiterbildung (bspw. betrieblich versus privat orientierte Weiterbildung) und auch\nder Umstand kontrolliert werden, ob die Weiterbildung real tatsächlich stattgefunden hat. Missbrauchsfälle in Spanien und Grossbritannien haben gezeigt, dass nicht einmal vor der Schaffung fiktiver Anbieter und Kurse zurückgeschreckt wird.\n\n18\nEine erste Beurteilung der Gutscheinwirkungen ermöglichen die Ergebnisse eines grossangelegten Gutscheinexperimentes, welches die Forschungsstelle für Bildungsökonomie im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie zwischen 2005 und 2007 durchgeführt hatte. Erste Ergebnisse sollten der Öffentlichkeit\nEnde 2008 vorgestellt werden können.\n19\nEin internationaler Vergleich von neuesten ILA Ergebnissen wurde an einer Expertentagung des Cedefop am\n31.1.2008 in Thessaloniki vorgenommen:\nhttp://www.cedefop.europa.eu/index.asp?section=3&read=3098\n\nVPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 21\nGutachten Stefan C. Wolter\n\nBezogen auf andere Instrumente zur Unterstützung privater Weiterbildungsanstrengungen ist davon\nauszugehen, dass die steuerliche Entlastung von Weiterbildungskosten eher schlechter abschneiden\ndürfte als alternative Instrumente, was wohl auch erklärt, dass diese Form der Unterstützung der Weiterbildung in den Staaten, in denen Weiterbildungsaktivitäten staatlich aktiv gefördert wird, nur eine\nsehr untergeordnete Rolle spielen (siehe Dohmen et al. 2007a&b und auch Rürup und Kohlmeier\n2007).\n\n4. Schlussfolgerungen\n\n"}