{"Signatur": "CH_VB_006", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2008-03-27", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_006_150000182_2008-03-27.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000182.pdf?ID=150000182", "Checksum": "e97526973bde4642ab12fa286b6ab727"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000182"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV) 27.03.2008 150000182"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  DFAE, Direction du droit international public 27.03.2008 150000182"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) DFAE Direzione del diritto internazionale pubblico (DDIP) 27.03.2008 150000182"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  DFAE, Direction du droit international public"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) DFAE Direzione del diritto internazionale pubblico (DDIP)"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:17", "Checksum": "e88d25b01e3688f8ed1c08925ead273c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV) 27.03.2008 150000182\n\n a) Die Preissensitivität der Nachfrage nach Weiterbildung ist empirisch schlecht untersucht. Somit ist theoretisch schwer vorhersehbar, welche Mengenreaktion auf eine solche Kostenminderung eintreten würde. Dem Autor der Expertise ist keine wissenschaftliche Studie bekannt, welche die Anreizwirkung von Steuerabzugsmöglichkeiten auf die Weiterbildungsbeteiligung untersucht hätte.15 Aufgrund der Tatsache, dass die Kostenentlastung retrospektiv erfolgt, d.h. i.d.R. ein bis zwei Jahre nachdem die Kosten wirklich angefallen sind, wird auf der\nBasis theoretischer Überlegungen keine grosse zusätzliche Beteiligung erwartet.16 Die steuer-\n12\nDieser Punkt ist in Zusammenhang mit Weiterbildung nicht zu vernachlässigen. So gibt es beispielsweise gute\nGründe, Weiterbildungsleistungen von Personen zu fördern, die derzeit nicht im Erwerbsleben stehen, die man\naber durch die Weiterbildung wieder in den Arbeitsmarkt integrieren möchte (bspw. Wiedereinsteigerinnen).\nWenn diese Personen aber zurzeit nicht erwerbstätig sind, dann würde ihnen eine Steuerabzugsfähigkeit nichts\nnützen. Ähnlich ist es mit Personen, die sich in einer Weiterbildung befinden, welche sehr zeitintensiv ist und die\ndeshalb ihre Erwerbstätigkeit einschränkt. Da sie dadurch ein kleineres Einkommen erzielen, ist auch der\nschliesslich von den Steuern abgezogene Teil der Weiterbildungskosten netto tiefer als bei Personen, die bspw.\ndie Weiterbildung in der Arbeitszeit machen können. Die steuerliche Abzugsfähigkeit würde demnach Personen\nin unterschiedlichem Erwerbsumfeld ganz unterschiedlich begünstigen, ohne dass es dafür eine\nökonomische Rationalität gäbe.\n13\nIn Österreich zeigte eine Analyse der Steuerdaten von 2004, dass rund 35% der Steuerzahlenden gar keine\nAbzüge für Weiterbildung machen (konnten), während 4% der Steuerzahlenden rund 50% der Abzüge geltend\nmachten. In der Schweiz bestehen noch keine Analysen dieser Art, die einen landesweiten Überblick bieten würden – eine solche Analyse könnte aber auf der Basis der Weiterbildungsstatistik der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung für verschiedene Modelle der steuerlichen Abzugsfähigkeit simuliert werden. Eine solche Analyse der\nVerteilungswirkung würde sich auch deshalb lohnen, weil man diese dann mit der Verteilungswirkung von alternativen Finanzierungsinstrumenten vergleichen und somit eine Aussage über die relative Güte der Instrumente\nmachen könnte.\n14\nDie Verteilungswirkung der Progression kann jedoch nicht a priori eindeutig beurteilt werden. Die Progression\nführt dazu, dass eine gleich teure Weiterbildung für einkommensstarke Steuerzahlende günstiger würde als für\neinkommensschwache. Da aber, unter der Annahme, dass die Weiterbildung bei beiden Gruppen die gleichen\nEinkommenströme (absolut betrachtet) generieren würde, die Besteuerung der Erträge wegen der Progression\nunterschiedlich hoch ausfällt, ist zumindest bei der Wirkung der Progression nicht klar, ob die Nettobesteuerung\nderselben Weiterbildung bei Personen mit unterschiedlichen Grenzsteuersätzen unterschiedlich hoch ausfällt.\nDies wird in der Realität vor allem davon abhängen, an welchem Punkt der Progression der Steuerzahlende sich\nvor und nach dem Abzug der Weiterbildungskosten befindet. Wenn sich aber die progressive Wirkung der Besteuerung der Erträge und die regressive Wirkung beim Abzug der Kosten praktisch aufheben, dann hätte man\ndie gleiche Wirkung auch in einem System erreichen können, welches keine Abzugsfähigkeit und dafür keine\nSteuerprogression kennt.\n15\nCedefop hat eine solche Studie, welche sechs EU-Länder analysieren soll, soeben in Auftrag gegeben. Resultate werden per Ende 2008 erwartet. Da die Studie allerdings nur ein Zusammenzug der schon vorhandenen\nSekundärliteratur vorsieht, werden aus dieser Studie auch keine neuen Erkenntnisse erwartet.\n16\nEtwas anders sieht es mit der steuerlichen Begünstigung von Weiterbildungssparen (ILA = Individual Learning\nAccounts) aus. Aus der Optik der steuerlichen Behandlung betrachtet ist diese Form der steuerlichen Entlastung\nder Weiterbildungsausgaben zwar äquivalent mit der Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen. Dadurch\naber, dass hier das Ansparen von Geld steuerlich begünstigt wird, das später für Weiterbildungsaktivitäten gebraucht werden kann, geht von der steuerlichen Entlastung eher eine Anreizwirkung aus und zudem ist zu erwarten, dass der Mitnahmeeffekt (siehe Punkt c) hiermit auch geringer ausfallen dürfte. Weiterbildungskonten gibt es\n\nVPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 19\nGutachten Stefan C. Wolter\n\nliche Entlastung bei Weiterbildungskosten wird deshalb in der Systematik von Weiterbildungsfinanzierungsinstrumenten auch als passive Förderung der Nachfrage bezeichnet\n(siehe Wolter et al. 2003, S. 30).\n\nb) Aufgrund der Tatsache (siehe 2.2.), dass die Entlastung mit steigendem Einkommen ebenfalls steigt, wird sich die Anreizwirkung, wenn überhaupt, eher bei Personen mit schon hohem\nEinkommen entfalten. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass die Kosten durch die retrospektive Entlastung (siehe 1.) vorfinanziert werden müssen. Im Fall von Kreditrestriktionen\nbei Haushalten mit tiefen Einkommen wird deshalb die ungleiche Wirkung der Anreize noch\nverstärkt, womit zu erwarten wäre, dass, falls tatsächlich überhaupt eine Anreizwirkung von\nder Kostenentlastung ausgeht, diese mit Sicherheit die Ungleichheit der Weiterbildungsbeteiligungsquoten weiter verstärkt (siehe auch Wolter et al. 2003, S.36).\n\n"}