{"Signatur": "CH_VB_006", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2008-03-27", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_006_150000182_2008-03-27.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000182.pdf?ID=150000182", "Checksum": "e97526973bde4642ab12fa286b6ab727"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000182"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV) 27.03.2008 150000182"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  DFAE, Direction du droit international public 27.03.2008 150000182"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) DFAE Direzione del diritto internazionale pubblico (DDIP) 27.03.2008 150000182"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  DFAE, Direction du droit international public"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) DFAE Direzione del diritto internazionale pubblico (DDIP)"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:17", "Checksum": "e88d25b01e3688f8ed1c08925ead273c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) EDA, Direktion für Völkerrecht (DV) 27.03.2008 150000182\n\nWas auch immer die Gründe dafür sind, dass sich gewisse Personengruppen weniger häufig an Weiterbildung beteiligen als andere, ein staatlicher Eingriff rechtfertigt sich immer erst, wenn Massnahmen\nzur Anhebung der Weiterbildungsquote auch soziale Erträge generieren. Diese sozialen Erträge können, wie erwähnt, empirisch schlecht belegt werden, hingegen fällt es leichter, soziale Kosten zu belegen, die dann anfallen, wenn sich gewisse Personen (zu) wenig bilden. Während allein der Umstand, dass Personen mit einem tieferen Bildungsstand über Sozialtransfers die Öffentlichkeit mehr\nGeld kosten, und somit negative Externalitäten verursachen, noch kein Beweis für die kausale Verantwortung des Bildungsstandes für diese Korrelation ist, mehrt sich doch die Evidenz, dass Weiterbildung einen Teil dieser Kosten reduzieren könnte, was sich exemplarisch am Fall der Arbeitslosigkeit zeigen lässt. Im Fall von Arbeitslosigkeit kommen gerade Personen mit schlechter Ausbildung\nhäufig in den Genuss von Bildungsmassnahmen (siehe dazu ausführlicher Kap. 6 in Wolter et al.\n2003), d.h. die Arbeitslosenversicherung sorgt nun für die Weiterbildung oder Umschulung, welche die\nBetroffenen selbst in der Vergangenheit nicht gemacht hatten. Evaluationen der arbeitsmarktlichen\nMassnahmen zeigen, dass die kurzfristigen Wirkungen dieser Massnahmen teilweise bescheiden\nausfallen. Es gibt jedoch auch Evidenz dafür, dass die längerfristigen Wirkungen positiv ausfallen\nkönnen (siehe bspw. Lechner et al. 2004).5 Der Umstand also, dass Weiterbildung gerade bei schlecht\nqualifizierten Personen durchaus dazu dienen kann, soziale Kosten zu vermeiden, spricht dafür, dass\nes zumindest für diese Kategorie von Personen Gründe für die Öffentlichkeit gäbe, private Weiterbildungsanstrengungen staatlich finanziell zu unterstützen (siehe auch OECD 2004a). Ähnliche Überlegungen lassen sich bspw. auch für Personen anstellen, die temporär aus dem Arbeitsmarkt ausgestiegen sind (bspw. wegen einer Familienpause) und deren Wiedereinstieg durch Bildungsmassnahmen ge- und befördert werden kann. Damit lassen sich auf der einen Seite Sozialtransfers\nvermeiden und auf der anderen Seite Steuererträge vergrössern (siehe nächsten Abschnitt).\n\nZusammenfassend muss trotz der dünnen empirischen Datenlage festgehalten werden, dass es wenig Argumente gibt, die für eine flächendeckende staatliche Förderung von Weiterbildungsanstrengungen spricht, weil sich einerseits die positiven Externalitäten bei Weiterbildung in Grenzen halten\n2\nIn diesem Zusammenhang ist auf jene Literatur zu verweisen, die nahe legt, dass die Erträge aus Weiterbildung\ndurchaus erst dann gross sind, wenn ein gewisses Mass an formaler Grundbildung schon vorhanden ist (siehe\nBrunello 2001), was bedeutet, dass eine starke Weiterbildungsbeteiligung am besten durch eine gute formale\nGrundbildung gefördert würde, d.h. Investitionen des Staates in frühe Bildung wären unter allen Aspekten betrachtet effektiver und effizienter (siehe bspw. Cunha et al. 2005).\n3\nDies wäre nur dann ökonomisch nicht sinnvoll, wenn (siehe weiter unten) dieses Verhalten soziale Kosten generieren würde.\n4\nDamit gemeint sind vor allem kognitive Kosten, welche Bildung für gewisse Personen aufwändiger machen als\nfür andere und diese damit von Weiterbildung abhalten (siehe bspw. Heckman et al. 2005).\n5\nDabei ist aus staatlicher Sicht ein „trade-off“ bei Weiterbildungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Auf der einen Seite sind diese Programme relativ effizient, weil sie zielgerichtet sind und nur jenen Personen zugute kommen, deren Integration in den Arbeitsmarkt gefährdet ist. Auf der anderen Seite kommen die\nMassnahmen aber i.d.R. zu spät und wären unter diesem Gesichtspunkt effizienter gewesen, wenn sie früher\ndurchgeführt worden wären. Wären sie aber früher durchgeführt worden, dann hätten sie bei mehr Leuten durchgeführt werden müssen, weil ja ex ante nicht klar ist, wer in der Folge mangelnder Weiterbildung einmal der Öffentlichkeit tatsächlich Kosten verursachen wird.\n\nVPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 16\nGutachten Stefan C. Wolter\n\nund andererseits dort, wo private Erträge durch Weiterbildung generiert werden, von einer genügend\nhohen privaten Zahlungsbereitschaft ausgegangen werden kann (sei es durch das Individuum oder\nden Arbeitgeber). Sollten die privaten Erträge zu klein sein, um eine private Finanzierung der Weiterbildung zu rechtfertigen, stellt sich eher die Frage, ob in diesem Fall nicht auch die staatliche Finanzierung eine Fehlinvestition darstellen würde. Daneben wird es aber Gruppen von Personen geben, bei\ndenen eine staatliche Ko-finanzierung von Weiterbildung durchaus helfen würde, spätere soziale Kosten zu vermeiden. Auch wenn die neueste Forschung in die Richtung deutet, dass in diesen Fällen\neine frühe Investition in die Bildung noch effizienter sein dürfte als eine Weiterbildung im Erwachsenenalter, würde eine solche Politik erst die Probleme der künftigen Generationen lösen und den heute\nauf dem Arbeitsmarkt tätigen Personen wenig nützen. Aus ökonomischer Sicht ist demnach eine\nstaatliche Ko-finanzierung der Weiterbildung nur dann gerechtfertigt, wenn diese einerseits nur eine\nganz bestimmte Zielgruppe umfasst und andererseits auf Weiterbildungsmassnahmen beschränkt ist,\nderen Ziel und Wirkung ganz klar in einer besseren und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt\nliegt.\n\nEntsprechend diesen Überlegungen stellen sich für den Staat bezüglich der Effektivität und Effizienz\nvon Weiterbildungsfinanzierungsinstrumenten folgende drei Fragen:\n\n"}