Das Departement orientiert den Bundesrat und die Geschäftsprüfungsdelegation jährlich oder nach Bedarf: a. über die Anzahl der für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone erstellten und verwendeten Tarnidentitäten und über die Anzahl und den Verwendungszweck von Tarnidentitäten, die Informantinnen und Informanten des Bundesamtes verwendet haben; b. über die besondere Informationsbeschaffung, insbesondere ihre Anzahl, jeweilige Dauer, Anzahl überwachter Personen und Dritter im Sinne von Artikel 18c, deren Ergebnisse und die Anzahl der negativen Entscheide des