Art. 18d (neu) Genehmigungsverfahren 1 Das Bundesamt stellt dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich begründete Anträge auf den Einsatz von besonderen Mitteln der Informationsbeschaffung; darin sind namentlich zu bezeichnen: a. das im Einzelnen angestrebte Ziel; b. der mutmasslichen Gefährder oder die mutmassliche Gefährderin; c. die besonderen Mittel, die eingesetzt werden sollen; d. die Dauer, während der die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung eingesetzt werden sollen, oder die Frist, innerhalb der der Auftrag durchzuführen ist.