2 Besondere Mittel der Informationsbeschaffung sind: a. das Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 18k); b. das Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten, auch mittels technischem Überwachungsgerät (Art. 18l); c. das geheime Durchsuchen eines Datenbearbeitungssystems (Art. 18m).