Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird in den Gliederungstiteln der Ausdruck «Abschnitt» durch «Kapitel» ersetzt. Art. 2 Abs. 4 Bst. bbis und bter (neu) 4 Vorbeugende Massnahmen sind: bbis. der Einsatz besonderer Mittel der Informationsbeschaffung nach den Artikeln 18k–18m; bter. das Verbot von Tätigkeiten nach Artikel 18n; Art. 7 Abs. 2 dritter Satz (neu) 2 … Erleichtert es den gegenseitigen Informationsaustausch massgeblich, so kann das Bundesamt die Koordination übernehmen. Gliederungstitel vor Art. 10 Kapitel 3: Allgemeine Informationsbeschaffung und -bearbeitung