3. Im Rahmen der vorliegenden Abklärungen sind bei verschiedenen Bestimmungen des Gesetzesentwurfes Unklarheiten, Mängel und Lücken zutage getreten. Es handelt sich um Regelungsgesichtspunkte, die nicht (oder jedenfalls nicht zwingend) als verfassungs- oder konventionswidrig einzustufen sind, die aber gleichwohl eine Überarbeitung und Anpassung der fraglichen Normen wünschenswert erscheinen lassen. (Vgl. II.5. sowie weitere Hinweise im Text und in den Fussnoten). 4. Die Fragen an den Gutachter lassen sich abschliessend wie folgt beantworten: Ist die Vorlage mit der Bundesverfassung und der EMRK vereinbar?