VIII. Zusammenfassende Schlussbemerkungen 1. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ging es nicht darum, die «BWIS II»-Vorlage gesamthaft zu würdigen oder die Wünschbarkeit der pendenten Teilrevision zu beurteilen. Zu klären war die Frage der Vereinbarkeit der Vorlage mit dem übergeordneten Recht (BV, EMRK). Angesichts dieser Aufgabenstellung standen naturgemäss die problematischen Punkte der Vorlage im Vordergrund.