dd. Im Urteil vom 6. Juni 2006 in Sachen Segerstedt-Wiberg und andere gegen Schweden – erwähnt in der bundesrätlichen Antwort auf die Motion Leutenegger Oberholzer (vgl. vorne 1.c.) – hat der EGMR in seinen Erwägungen zu Art. 13 EMRK die beiden Leiturteile Klass und Rotaru als Beleg für die bisherige Rechtsprechung angeführt. 283 Die einschlägige Rechtsprechung wurde dabei, soweit ersichtlich, in keiner Weise relativiert. Dies hängt auch mit der speziellen Fallkonstellation im Urteil Segerstedt-Wiberg zusammen. Dort ging es im Wesentlichen um den Anspruch auf Zugang zu Staatsschutzakten.