18 BWIS richtet einen Kontrollmechanismus ein, der eine Überprüfung der Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung durch unabhängige Instanzen vorsieht (vgl. vorne 1.). 281 Die (rechtsmittelfreie) Mitteilung ermöglicht eine zweite Überprüfung. - Die Rechtsprechung des EGRM verlangt, dass wirksame Beschwerdemöglichkeiten greifen, wenn die Geheimhaltungsinteressen bzw. die Geheimhaltung dahingefallen sind. 282 Diese Voraussetzung ist mit dem grundrechtskonform ausgelegten Art. 18 Abs. 6 BWIS erfüllt, der beim Dahinfallen der Geheimhaltungsinteressen ein Vorgehen nach Massgabe des DSG vorsieht (vgl. vorne 1.).