275 Auf diese Weise kann zum Beispiel verhindert werden, dass terroristische oder gewaltextremistische Kreise Rückschlüsse hinsichtlich des Kenntnisstandes der Sicherheitsorgane ziehen können. Dies entspricht einem grundsätzlich legitimen öffentlichen Interesse. Es können somit gewichtige Gründe dafür sprechen, schon das blosse Faktum der Registrierung bzw. Nichtregistrierung geheim zu halten, d.h. diesbezüglich keine Auskunft zu erteilen.