18 Abs. 1 und 2 BWIS vorgesehene Standardantwort, wonach in Bezug auf die gesuchstellende Person «entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet» würden oder dass «bei Vorhandensein allfälliger Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Behebung an das Bundesamt gerichtet» worden sei. Mit dieser Standardantwort soll sichergestellt werden, dass die gesuchstellende Person aus der Antwort nicht ableiten kann, ob überhaupt Daten, die sie betreffen, im Staatsschutz-Informationssystem bearbeitet werden. 275