VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. Dezember 2009 313 Gutachten Giovanni Biaggini Auch der Anspruch aus Art. 13 EMRK gilt nicht absolut. 266 Eine Einschränkung kann sich unter anderem dann ergeben, wenn legitime staatliche Geheimhaltungsinteressen im Spiel sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich in seinem im Jahr 1978 ergangenen Leiturteil in Sachen Klass (worin es um die Zulässigkeit geheimer technischer Überwachungsmassnahmen ging) zu dieser Frage wie folgt geäussert (Hervorhebungen hinzugefügt): 267