2. Verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen a. Inhaltliche Garantien Aus verfassungsrechtlicher bzw. konventionsrechtlicher Sicht stellt sich bei der Beurteilung von Art. 18 BWIS die Frage, ob es zulässig ist, bis zum Dahinfallen von Geheimhaltungsinteressen (bzw. bis zum Ende der maximalen Aufbewahrungsfrist) keinerlei substanzielle Auskunft zu erteilen. 263