Eine Konkretisierung oder Legaldefinition der Begriffe «innere und äussere Sicherheit» ist verfassungsrechtlich nicht geboten (ja erscheint sogar problematisch, da es sich um Verfassungsbegriffe handelt). Eine Konkretisierung oder Legaldefinition der Begriffe «Terrorismus», «verbotener politischer oder militärischer Nachrichtendienst», «verbotener Handel mit Waffen [usw.]» ist möglich, aber ebenfalls verfassungsrechtlich nicht geboten.