4. Ergebnis Die Verwendung der Begriffe «innere und äussere Sicherheit» sowie «Terrorismus», «verbotener politischer oder militärischer Nachrichtendienst», «verbotener Handel mit Waffen [usw.]» in Art. 13a Abs. 1 und Art. 18a Abs. 1 E-BWIS ist verfassungskonform.