Spezialgesetzgebung insbesondere das Kriegsmaterialgesetz (KMG), aus dem Bereich der völkerrechtlichen Verträge etwa das Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (SR 0.515.07). Angesichts der begrenzten, primär kompetenzbezogenen Funktion von Art. 18a Abs. 1 E-BWIS (Bezeichnung von Aufgabenfeldern) und angesichts der Überprüfbarkeit der Rechtsanwendung im Rahmen der einschlägigen Kontrollverfahren (insb. Art. 18d und 29a E-BWIS) erscheint es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zwingend geboten, die Begriffe