g) Ist die Verfassungsmässigkeit in Bezug auf die Begriffe innere und äussere Sicherheit gegeben? Ist eine formell-gesetzliche Umschreibung (Legaldefinition) der Begriffe möglich und notwendig? Formulierungsvorschlag? h) Ist die Verfassungsmässigkeit in Bezug auf die Verdachtsmerkmale der Artikel 13a und 18a E-BWIS gegeben? Ist eine Konkretisierung der Verdachtsmerkmale möglich und notwendig? Formulierungsvorschlag?