Die Präzisierungsbedürfnisse und Konkretisierungsmöglichkeiten sind besser zu erkennen, wenn man sich klar macht, welche Funktion(en) die Bezugnahme auf die Begriffe «innere und äussere Sicherheit» im Rahmen der Staatsschutzgesetzgebung des Bundes, insbesondere in der «BWIS II»-Vorlage, hat. Im Vordergrund stehen zwei Funktionen. Der Passus «innere und äussere Sicherheit» kann - erstens dazu dienen, Aufgaben oder Kompetenzen zu umschreiben oder abzugrenzen (vgl. z.B. Art. 4