Während sich die «äussere Sicherheit» auf Bedrohungen militärischer, allenfalls machtpolitischer Natur von aussen (Ausland) bezieht, meint Wahrung der «inneren Sicherheit» vor allem: Sicherstellung der grundlegenden Aspekte des friedlichen Zusammenlebens, Schutz der staatlichen Institutionen (verlässliches Funktionieren), Verhinderung elementarer Gefährdungen der Gesellschaft und der Einzelnen. 239