Das hier erörterte Beispiel legt es nahe, bei der Überarbeitung von Kapitel 3a (auf welches Art. 14a Abs. 2 E-BWIS pauschal verweist) die verschiedenen Verfahrensschritte und Vorgaben generell daraufhin zu überprüfen, ob sie den Besonderheiten der Funkaufklärung hinreichend Rechnung tragen. 230 b. Übrige Ausstrahlungen aa. Für alle übrigen elektromagnetischen Ausstrahlungen, d.h. - für Ausstrahlungen aus dem Inland, die nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen und - für alle elektromagnetischen Ausstrahlungen aus dem Ausland,