Die im Ausland stattfindende Telekommunikation ist diesfalls hinreichend eng mit inländischem staatlichem Handeln verknüpft. Da somit auch die Aufklärung der elektromagnetischen Ausstrahlungen von technischen Anlagen oder Telekommunikationssystemen im Ausland in der Schweiz grundrechtsrelevant sein kann, müssen die einschlägigen Anforderungen an Grundrechtseinschränkungen beachtet werden.