V. Zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Regelung betreffend die Funkaufklärung (Art. 14a E-BWIS) 1. Zur Fragestellung Die Funkaufklärung befasst sich mit dem Erfassen, Verdichten, Triagieren, Aufbereiten und Auswerten elektromagnetischer Ausstrahlungen von Telekommunikationssystemen. 209 Sie ist heute im Wesentlichen auf Verordnungsstufe geregelt. 210 Im Rahmen der «BWIS II»-Vorlage soll eine tragfähige gesetzliche Grundlage geschaffen werden (Art. 14a E-BWIS; Art. 99 Abs. 1 und Art. 99a E-MG). 211