207 Klarzustellen ist dabei auch, wann der DAP zur Weitergabe (nur) befugt und wann er dazu gegebenenfalls sogar verpflichtet ist. Die heutige Regelung (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 BWIS) ist in dieser Hinsicht unklar. 208 Die Frage, inwieweit öffentliche Unternehmen sich auf die Wirtschaftsfreiheit oder andere Grundrechte berufen können, kann im Rahmen der hier vorzunehmenden abstrakten Beurteilung des Gesetzesentwurfs offen bleiben. VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. Dezember 2009 295 Gutachten Giovanni Biaggini